Landesbildungsserver Baden-Württemberg Landesbildungsserver Baden-Württemberg Bildung st�rkt Menschen. Bildungsplan 2004

Sonderschultypen

Umsetzungsbeispiele für Sonderschulen, die sich in ihren Bildungsgängen an den neuen Bildungsplänen der allgemeinen Schulen ausrichten, finden Sie unter der jeweiligen Schulart.


Bildungsgänge

Grund- schule
Haupt- schule
Real- schule
Gymnasium Förder- schule
Schule für Geistig- behinderte
Schule für Blinde x
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Schule für Hörgeschädigte
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Schulen für Körperbehinderte
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Schule für Geistigbehinderte





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Schule für Sehbehinderte
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Schule für Sprachbehinderte
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Schule für Erziehungshilfe
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Förderschule




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Schule für Kranke
Bildungsangebot entspricht der Herkunftsschule der Schülerin / des Schülers


Schule für Blinde

Die Schule für blinde Kinder und Jugendliche ist in ihrer Aufgabenstellung und durch ihre Ziele in das allgemeine Schulwesen eingebunden. Sie ist der Erziehungs- und Lernort für blinde Schülerinnen und Schüler, für die in den allgemeinen Schulen die benötigte besondere individuelle schulische Förderung nicht in ausreichendem Maße eingelöst werden kann. Es ist Auftrag der Schule für Blinde, wo immer pädagogisch möglich einen Wechsel der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule anzustreben. Die Frage nach dem adäquaten Lernort ist, wie in allen Sonderschulen, kontinuierlich zu überprüfen.

Ziel aller Maßnahmen der Schule für Blinde ist, Voraussetzungen dafür zu bilden, dass jede blinde Schülerin und jeder blinde Schüler Grundlagen für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben erwirbt und lernt, mit der Blindheit umzugehen und eine möglichst hohe Partizipation an der Gesellschaft erreicht. Zentrale Felder des Unterrichts sind daher die Förderung der Orientierungsfähigkeit und der Mobilität.

Sprache hat in der schulischen Förderung blinder Kinder einen hohen Stellenwert, wobei die Begriffsbildung eine hohe pädagogische Anforderung darstellt. Dabei sind für die Schülerinnen und Schüler konkrete Handlungserfahrungen, Realbegegnungen, besondere Medien sowie exemplarisches Lernen besonders wichtig. Bewegung alsfächerübergreifendes Prinzip ermöglicht blinden Schülerinnen und Schülern ausgehend vom Körperschema ein räumliches Vorstellungsvermögen zu entwickeln. Damit werden grundlegende Fähigkeiten für schulisches Lernen (z.B. das Erlernen der Brailleschrift) ermöglicht.


Schule für Hörgeschädigte:

Die Schule für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen ist in ihrer Aufgabenstellung und durch ihre Ziele in das allgemeine Schulwesen eingebunden. Sie ist der Erziehungs- und Lernort für Schülerinnen und Schüler, für die im Rahmen der allgemeinen Schule die benötigte besondere individuelle schulische Förderung nicht in ausreichendem Maße eingelöst werden kann. Die Schule für Hörgeschädigte strebt wo immer pädagogisch möglich einen Wechsel der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule an. Die Frage nach dem adäquaten Lernort ist, wie in allen Sonderschulen, kontinuierlich zu überprüfen. Für zunehmend mehr hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler kann auf der Basis einer guten Kooperation mit den Schule für Hörgeschädigte der Förder- und Lernort die allgemeine Schule sein. Um für hörgeschädigte Schülerinnen und Schülern eine Eingliederung in die Welt der Hörenden zu ermöglichen, sind der Aufbau und die Weiterentwicklung der Kommunikationsfähigkeit, zum Beispiel durch Hör- und Spracherziehung, gegebenenfalls die gebärdensprachliche Kommunikation sowie insbesondere das Ermöglichen vielfältiger sozialer Beziehungen primäre Förderziele.


Schule für Körperbehinderte

Die Schule für Körperbehinderte ist in ihrer Aufgabenstellung und durch ihre Ziele in das allgemeine Schulwesen eingebunden. Sie ist der Erziehungs- und Lernort für Schülerinnen und Schüler, für die im Rahmen der allgemeinen Schule die benötigte besondere individuelle schulische Förderung nicht in ausreichendem Maße eingelöst werden kann. Die Erziehungs- und Bildungsziele der Schule für Körperbehinderte orientieren sich am individuellen Lern- und Förderbedürfnis der Schülerinnen und Schüler und richten sich je nach Bildungsgang an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen, der Förderschule oder der Schule für Geistigbehinderte aus.

Im Zusammenhang mit dem schulischen Lernen sind Bewegungsförderung, Selbständigkeitserziehung, Entwicklung und Stärkung von Selbstvertrauen, angemessener Umgang mit der Behinderung, Berufsfindung und berufliche Eingliederung zentrale Themen. Schulen für Körperbehinderte werden als Ganztagesschulen oder als Heimsonderschulen geführt. Damit wird die Schule als sozialer Lebensraum bedeutsam und stellt die Gestaltung des Schullebens eine wesentliche pädagogische Aufgabe dar.


Lesen Sie mehr dazu: Grundlagen Schule für Körperbehinderte


Schule für Geistigbehinderte

Die Schule für Geistigbehinderte bietet eine besondere schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung. In der Regel werden diese Schulen als Ganztagesschulen geführt. Dadurch können vermehrt lebensbedeutsame Alltagssituationen im Unterricht im Sinne der Vermittlung elementarer gesellschaftlicher Kompetenzen für die Schülerinnen und Schüler unter der Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs gestaltet werden.

Ziel dabei ist, für die Schülerinnen und Schüler ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sowie an Partizipation am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen. Die schulische Förderung in der Schule für Geistigbehinderte erfordert eine enge Zusammenarbeit im Lehrerteam sowie mit den Eltern und weiteren an der schulischen Förderung beteiligten Institutionen und Personen.

Der derzeit gültige Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte gibt Auskunft zu wichtigen Aspekten der Bildung und Erziehung in diesem Sonderschultyp.

Eckpunktepapier "Bildungsprojekt Schule für Geistigbehinderte"

Hier können Sie Sich in eine Mailingliste eintragen und so in Kommunikation mit der Arbeitsgruppe treten:

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Schule für Sehbehinderte

Die Schule für Sehbehinderte strebt eine Erziehung zur Unabhängigkeit und zur sozialen Eingliederung der Schülerinnen und Schüler an. Der Bildungsplan der Schule für Sehbehinderte ist dabei eine verbindliche Vorgabe für den Unterricht. In diesem Rahmen wird den Lehrerinnen und Lehrern der erforderliche Freiraum für ihren sonderpädagogische Auftrag gegeben. Fächerverbindendes Arbeiten ist ein durchgängiges Prinzip.

Die für eine eigenständige Lebensführung benötigten Kulturtechniken werden in besonders strukturierten unterrichtlichen Situationen sowie durch spezifische Hilfsmittel und Medien vermittelt. Individuelle kompensatorische Fördermaßnahmen werden besonders im sozial-personalen Bereich angeboten um die durch die Sehbehinderung bedingten Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen auszugleichen. Zu diesen Angeboten gehören z.B. Mobilitäts- und Orientierungsschulung, Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts, Förderung alltäglicher lebenspraktischer Fertigkeiten.

Die Vorbereitung auf den beruflich-wirtschaftlichen Bereich bildet einen weiteren Schwerpunkt der Schule für Sehbehinderte. Entsprechende schulische Angebote in enger Zusammenarbeit mit allen an der Berufswahl und beruflichen Eingliederung Beteiligten soll einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf sichern.


Bildungsplan der Schule für Sehbehinderte



Schule für Sprachbehinderte

Die Schule für Sprachbehinderte verwirklicht mit ihrem speziellen Erziehungs- und Bildungsauftrag die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer umfassenden sprachlich-kommunikativen Behinderung. Im Unterricht wird auf der Basis einer förderdiagnostischen Gesamtkonzeption eine Kommunikationsorientierte Gestaltung der individuellen Förderprozesse praktiziert. Dabei bilden Unterricht und sprachheilpädagogische Förderung eine integrative Einheit. Grundlage für Unterricht und Förderung ist der sonderpädagogische Bildungsplan. In Inhalten und Themen richtet sich der Unterricht in der Schule für Sprachbehinderte an den Bildungsplänen der allgemeinen Schule aus. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler besucht die Schule für Sprachbehinderte nur während eines Teils ihrer Schulzeit. Übergänge in die allgemeinen Schulen sind während der gesamten Schulzeit vorgesehen und werden angestrebt. Nicht zuletzt deshalb kommt der Einbeziehung der Eltern und der Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen eine hohe Bedeutung zu.

Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte



Förderschule

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Förderschule erstreckt sich auf Schülerinnen und Schüler, deren Lernausgangslage in besonderer Weise beeinträchtigt und erschwert ist. Diese Beeinträchtigung kann sich auf neuropsychologische Entwicklungs- und Reifungsprozesse beziehen, im Bereich psycho-sozialer Fähigkeiten liegen oder aufgrund sozio-ökonomischer Benachteiligung entstanden sein.

 

Die Förderschule ist Lernort für Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt Lernen, die in   allgemeinen Schulen unter ihren Möglichkeiten blieben. Der pädagogische Förderansatz geht immer von den vorhandenen Fähigkeiten und Stärken der Schülerinnen und Schüler aus. Die Förderung sozialer Fähigkeiten, der Aspekt von Ganzheitlichkeit, Lebensbedeutsamkeit, Anschaulichkeit sowie der Selbsttätigkeit gehören zu den Grundsätzen der Unterrichtsgestaltung in der Förderschule. Entwicklungsförderung, die Förderung der kommunikativen Kompetenzen, die Berufs- und Lebensvorbereitung sowie sonderpädagogische Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Unterstützungsbedarf im Bereich der Kulturtechniken sind zentrale Aufgaben des Unterrichts in der Förderschule. Für ein Gelingen der sonderpädgogischen Förderung ist in besonderer Weise auch die Zusammenarbeit mit Eltern und Partnern aus dem kommunalen Umfeld als Fachleute und gleichberechtigte Partner wichtig.

 

Bildungsplanarbeit Förderschule


Schule für Erziehungshilfe

Die Schule für Erziehungshilfe bietet Kindern und Jugendlichen bei schwerwiegenden und anhaltenden erzieherischen Problemen ein differenziertes Fördersystem an.

Mit ihrem Konzept und Programm liefert diese Sonderschule gleichzeitig auch wichtige Anhaltspunkte und Hilfestellungen für Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem erzieherischem Hilfebedarf in anderen Schulbereichen. Erzieherische Probleme können sich zum Bespiel auf Störungen der Motivation, unangemessene soziale Verhaltensweisen, ungesteuerte Affekte und Handlungen, Störungen der Kommunikation beziehen.

Das auf diese Aufgaben bezogene Fördersystem umfasst die Frühförderung, die Kooperation mit allgemeinen Schulen, die sonderpädagogische Beratung sowie den Lernort Schule für Erziehungshilfe in verschiedensten Organisationsformen.

Bildungspläne der allgemeinen Schulen und der Förderschule bilden den Orientierungsrahmen für die Schule für Erziehungshilfe. Darüber hinaus hat sie besondere Aufgaben, die sich aus dem besonderen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ergeben und die im sonderpädagogischen Bildungsplan für die Schule für Erziehungshilfe aufgezeigt sind. Die Unterrichtsgestaltung orientiert sich im Wesentlichen an folgenden Eckpunkten: Angebot fester Orientierungspunkte, Kommunikation und Interaktion, Stärkung persönlicher Kräfte und Fähigkeiten, Bewegungsförderung, Entwicklungsförderung, praktisches Lernen sowie Erlebnisorientierung. Zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags ist die Schule für Erziehungshilfe auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und Partnern aus Institutionen im Umfeld der Schule, z.B. Jugendhilfe angewiesen.

Bildungsplan der Schule für Erziehungshilfe


Schule für Kranke

Die Schulen für Kranke erfüllen den Anspruch eines jeden Kindes, auch mit Krankheit, auf Bildung und Erziehung. Dabei trifft diese Schule auf eine heterogene Schülerschaft aus allen Bildungsgängen und auf vielfältige und komplexe individuelle Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern und Entwicklungsbiografien.

Die Schule für Kranke trägt dem besonderen und sonderpädagogischer Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern bei Krankheit, mit Krankenhausaufenthalten und bei lang andauernden und chronischen Erkrankungen Rechnung. Neben dem Unterricht im Krankenhaus und dem Hausunterricht erstreckt sich der pädagogische Auftrag der Schule für Kranke auch auf beratende und integrative Arbeitsfelder. Entsprechende Aufgaben werden in enger Kooperation zwischen den Unterrichtenden der Schule für Kranke und den Lehrkräften der Stammschulen mit dem Ziel einer individuellen Hilfe und Förderung für das kranke Kind bzw. den kranken Jugendlichen wahrgenommen. Dazu gehören auch die Beratung von Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung.

Weitergehende Informationen zur Kooperation zwischen Schulen für Kranke und allgemeinen Schulen

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