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Kontingentstundentafel

Die Kontingentstundentafel legt für jede Schulart fest, wie viele Jahreswochenstunden insgesamt in den Schuljahren bis zum Abschluss des Bildungsgangs zu erteilen sind. Wie diese Jahreswochenstunden jedoch auf die einzelnen Klassenstufen verteilt werden, entscheiden die einzelnen Schulen. Sie erhalten damit pädagogischen Freiraum und können die Verteilung der Stunden nutzen, um Schwerpunkte zu setzen und die Schulkonzepte zu gestalten.


  Klasse 5 bis 9 Klasse 10

I Kernbereiche

Religionslehre / Ethik1 9 2
Deutsch 23 5

Mathematik

Förderung Basiskompetenzen Deutsch, Mathematik2

21

3

5

 

Englisch

18

5

Welt - Zeit - Gesellschaft (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Politik, Erdkunde, Wirtschaftslehre)3 17 4
Materie - Natur - Technik (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Hauswirtschaft/Textiles Werken (HTW))3 17 5
Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit (Wirtschaftslehre, Biologie, Hauswirtschaft/Textiles Werken, Technik)3 15 3
Musik - Sport - Gestalten (Musik (mit Tanz), Sport einschließlich Neigungssport, Bildende Kunst, Biologie, Technik, Textiles Werken)3 27 3
Anwendungsbereich informationstechnische Grundbildung4    
Themenorientierte Projekte4     
Zusatzunterricht im Werkrealschulzug5 5  
Förderung im Praxiszug6 5  

II Erweiterungsbereiche

Ergänzende Angebote7 6  

 

1 Die Wochenstunden im Fach Religionslehre werden im Einvernehmen mit den obersten Kirchenbehörden unbeschadet der Rechtslage erteilt. Die Wochenstundenzahl im Fach Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Für Schüler ab Klassenstufe 8, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind drei Wochenstunden Ethik vorgesehen.

 

2 Zusätzlicher Unterricht zur Stärkung der Basiskompetenzen nach §1 Abs. 2: Ab Schuljahr 2007/08 je eine Stunde in Deutsch und Mathematik in Klasse 5, ab Schuljahr 2008/09 insgesamt eine weitere Stunde in Klasse 6 in Deutsch oder Mathematik.

 

3 Die Unterstreichung weist den Schwerpunkt des Faches dem jeweiligen Fächerverbund zu.

 

4 Integrativ innerhalb der Fächer und Fächerverbünde.

 

5 Siehe §1 Abs. 3.

6 Förderung im Praxiszug nach §1 Abs. 4: 2 Stunden im Schuljahr 2007/08, 3 Stunden ab Schuljahr 2008/09, 5 Stunden ab Schuljahr 2009/10.

7 Zuweisung durch die untere Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen schwerpunktmäßig für die Klassen 5 und 6. Für Hauptschulen in Grenznähe zu Frankreich sind Arbeitsgemeinschaften Französisch ab der Klassenstufe 5 vorgesehen.

 

 

Stand: K.u.U. vom 7. September 2007, S. 124f.




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