Gymnasium mit deutsch-französischer Abteilung
Grundlage für den Doppelerwerb von allgemeiner Hochschulreife und Baccalauréat sind die Bestimmungen der vertraglichen deutsch-französischen Vereinbarungen vom 31. Mai 1994 (Mülhausener Abkommen) und die dazugehörigen Verwaltungsabsprachen.
Sowohl in Französisch als auch in den bilingualen Sachfächern wird nach Sonderlehrplänen unterrichtet, die den vertraglichen deutsch-französischen Vereinbarungen vom 31. Mai 1994 und auch dem Bildungsplan des allgemein bildenden Gymnasiums in Baden- Württemberg Rechnung tragen.
Nachdem im Schuljahr 2004/05 die neuen Bildungspläne für das allgemein bildende Gymnasium (achtjähriger Bildungsgang) in Kraft traten, war es notwendig, sie an die speziellen Anforderungen des bilingualen Sachfachunterrichts anzupassen.
Die ergänzenden Bildungsstandards für die Fächer Geographie, Wirtschaft, Gemeinschaftskunde und Geschichte an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung treten zum Schuljahr 2005/06 in Kraft und gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Bildungsplan vom 21. Januar 2004 unterrichtet werden.
Downloads zum Thema:
Vorwort zu den Bildungsstandards für die bilingualen Sachfächer (pdf, 47 KB)
Bildungsstandards für den Fächerverbund GWG an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (pdf, 32 KB)
Bildungsstandards für Geographie an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (pdf, 51 KB)
Bildungsstandards für Wirtschaft an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (pdf, 40 KB)
Bildungsstandards für Gemeinschaftskunde an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (pdf, 47 KB)
Bildungsstandards für Geschichte an Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (pdf, 77 KB)

Der Bildungsplan kurz vorgestellt
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