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Häufig gestellte Fragen zum Bildungsplan

Stand: September 2007

Einige der wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungsplan 2004 haben wir hier zusammengefasst. Durch Klicken auf die Fragen gelangen Sie zu den jeweiligen Antworten.


Welche Ziele verfolgt die Reform?

Der  Bildungsplan 2004 enthält die Vorgaben, welche grundlegenden und unverzichtbaren Haltungen, Werte, Kompetenzen und Wissensinhalte die Schule der heranwachsenden Generation vermitteln soll. Die Schule leistet damit ihren Beitrag zur Aneignung kultureller und wissenschaftlicher Traditionen, zur Vermittlung von religiösen Kompetenzen, Sitten und Gebräuchen, zu lebenslangem und nachhaltigem Lernen, praktischer Lebensbewältigung in Alltag und Beruf sowie zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies geschieht auch im Blick auf das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und in Europa und im Blick auf eine zukünftige Weltgesellschaft. Schule ist heute schon Ort für die Integration von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturkreisen. Kinder und Jugendliche können hier Werte kennen und anerkennen lernen; gleichzeitig sollen sie befähigt werden, Werte zu reflektieren und zu diskutieren und bei Wertkonflikten eigenverantwortete Haltungen zu entwickeln.

Die Bildungsplanreform 2004 hat sich das Ziel gesetzt:

  • die Vermittlung personaler, sozialer, methodischer und fachlicher Kompetenzen zu gewährleisten
  • Grundlagenwissen und Allgemeinbildung zu stärken
  • die Schul- und Unterrichtskultur an den Schulen des Landes grundlegend zu verändern sowie
  • die Qualität von Schule und Unterricht zu verbessern und nachhaltig zu sichern.

Weniger Stofffülle und weniger Spezialisierung öffnen dabei die erforderlichen Freiräume für die Entwicklung schulspezifischer Konzepte sowie zum Beispiel auch für projektorientierte Lernverfahren, für die innere Differenzierung sowie eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für einzelne Schülerinnen und Schüler.

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Wie werden die Ziele der Reform erreicht?

Der Bildungsplan 2004 setzt die im Schulgesetz niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele in konkrete Anforderungen um. Er gibt einen verbindlichen Rahmen vor, der neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen Kompetenzen und Inhalte sowie Anforderungsniveaus benennt. Für die Ausgestaltung eröffnet der Plan den Schulen und Lehrkräften vielfältige Gestaltungsspielräume.  Jede Schule erstellt mit einem eigenen Schulcurriculum einen Teil des Bildungsplans selbst. Die staatlichen Vorgaben werden dadurch vertieft und erweitert. Damit der schulische Dialog verstärkt und die Transparenz nach innen und außen gewährleistet wird, sind soweit möglich und sinnvoll alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen, also die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Kommune und außerschulische Partner.

Die Umsetzung der Bildungsstandards, die Verpflichtung der Erarbeitung eines eigenen Schulcurriculums und die damit verbundene individuelle Gestaltung des schulspezifischen Teils des Bildungsplans führt Schulen dazu, eigene Wege zu entwickeln und zu gehen. Dies bietet die Chance für vielfältige Innovationen; die Lehrerinnen und Lehrer haben größere Handlungsspielräume in der Ausgestaltung der Bildungspläne. Die Kontingentstundentafeln unterstützen diese Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Schulorganisation.

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Warum kann man in Bezug auf die Bildungsreform von einem Paradigmenwechsel sprechen?

Mit der Formulierung von Bildungsstandards und dem Auftrag an die Schulen ihr eigenes Schulcurriculum zu gestalten ist ein Paradigmenwechsel in der Steuerung des Bildungswesens verbunden. Steuerung erfolgt nicht mehr primär über detaillierte Vorgaben, sondern über die Evaluation von Unterrichtsergebnissen, die an den Bildungsstandards orientiert sind. Von einer input-orientierten wurde damit zu einer output-orientierten Steuerung übergegangen, die sich auf die Ergebnisse bezieht.

Dieser Wechsel in der Organisations- und Steuerungsphilosophie des Bildungswesens ist mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für die Schulen verbunden. Durch die Verlagerung vielfältiger operativer Maßnahmen werden schulspezifische Wege der Umsetzung entwickelt. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler wird der Erziehungs- und Bildungsauftrag umfassender realisiert.

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Welche Merkmale prägen die neue Unterrichtskultur?

Mit der Weiterentwicklung fächerübergreifender Lernansätze und projektorientierter Lernverfahren, einem teilweise veränderten Zuschnitt der Schulfächer durch die Bildung von Fächerverbünden sowie der Öffnung schulischen Lernens bis hinein in Gemeinden, Unternehmen und Betriebe wurde die Dimension des schulischen Lernens und Arbeitens deutlich in den außerschulischen Bereich erweitert.

Im Rahmen der Inneren Schulentwicklung wurde bereits in den vergangenen Jahren die Freiheit des methodisch-didaktischen Arbeitens gestärkt und durch die Einbeziehung von Eltern und des gesellschaftlichen Umfelds der Raum Schule deutlich geöffnet. Diese Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens sollen noch weiter ausgebaut werden.

Mit der Weiterentwicklung der Unterrichtskultur verbindet sich die gesicherte Vermittlung von personalen, sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen sowie die Stärkung der Allgemeinbildung und des Grundlagenwissens.

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Was ist unter den Neuerungen der Bildungsplanreform zu verstehen?

Der Bildungsplan 2004 enthält als wesentliche Neuerung Bildungsstandards. Die Inhalte wurden auf ein verpflichtendes Kerncurriculum reduziert. Bildungsstandards beschreiben Kompetenzen und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler in personaler, sozialer, methodischer und fachlicher Hinsicht am Ende verschiedener Abschnitte ihrer Schullaufbahn. Sie werden daher allen zentralen Prüfungen zugrunde gelegt.

Die Bildungsstandards fordern über das jeweilige Kerncurriculum Kompetenzen, die Ziele, Inhalte und Grundlagenkenntnisse einschließen. Hier werden die relevanten Bildungsinhalte im Sinne eines Grundwortschatzes des einzelnen Faches beziehungsweise Fächerverbundes beschrieben. Über Niveaukonkretisierungen wird das Anforderungsniveau ausgewiesen.

Die Bildungsstandards sind in folgende Ebenen gegliedert:

Ebene 1:

Leitgedanken zum Kompetenzerwerb: Diese beschreiben insbesondere den Bildungsauftrag des jeweiligen Faches oder Fächerverbundes und erläutern didaktische Prinzipien, die bei einer zeitgemäßen Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen sind.

Kompetenzen und Inhalte: Die Ausführungen zu den Kompetenzen und Inhalten weisen fachspezifische Kompetenzen auf einem relativ hohen Abstraktionsniveau aus und verbinden diese mit konkreten Inhalten.

Ebene 2:

Niveaukonkretisierungen: Sie dienen dazu, das Anforderungsniveau der in den Bildungsstandards ausgewiesenen Kompetenzen zu beschreiben beziehungsweise zu konkretisieren. Sie nehmen direkt Bezug zu einzelnen Kompetenzen und zeigen - ausgehend von einer exemplarischen Problemstellung - ein für die jeweilige Schulart angemessenes Anspruchsniveau auf.

Kompetenz meint in diesem Zusammenhang die Fähigkeit für sachlich begründetes Handeln. Dies schließt auch das Recht des Urteils und der Mitsprache ein; Schülerinnen und Schüler können und sollen hier an die Übernahme von Verantwortung aus einer ethischen Grundhaltung heraus herangeführt werden. Bei der Orientierung von Schulleben und Unterricht an Kompetenzen müssen die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zum handelnden Vollzug und zum Einüben von Verfahrensweisen erhalten. Um die Komplexität des Kompetenzbegriffes fassbar und für die unterrichtliche und erzieherische Arbeit überschaubar zu halten, werden die folgenden Kompetenzbereiche akzentuiert: personale Kompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz sowie Fachkompetenz. Diese begrifflichen Abgrenzungen stehen nicht für ein Nebeneinander, sondern sie müssen in einem Miteinander und in ihren Wechselwirkungen gesehen werden. Den Schulen sollen so möglichst vielfältige Ansatzpunkte gegeben werden, die sie - je nach ihrer spezifischen Situation vor Ort - ausgestalten können.

Inhaltliche Schwerpunkte des Kerncurriculums sind  so ausgewählt, dass über sie personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen vermittelt werden können. Das Kerncurriculum umfasst das Pflichtpensum und die daran zu entwickelnden Kompetenzen. Es ermöglicht inhaltliche Konzentration und schafft Raum für mehr pädagogische Selbstständigkeit. Die Kerncurricula legen nur etwa zwei Drittel der Unterrichtszeit obligatorisch fest.

Hierdurch steht circa ein weiteres Drittel an Unterrichtszeit für die Ausgestaltung des Schulcurriculums zur Verfügung.

Ebene 3:

Beispiele für die Umsetzung von Kern- und Gesamtcurricula sowie Beispiele für kompetenzorientierten Unterricht im Sinne des Bildungsplans 2004.

 

Die drei Ebenen der Bildungspläne unterscheiden sich vor allem in ihrer Verbindlichkeit. Die erste Ebene legt die staatlichen Vorgaben gemäß Schulgesetz für die Schulen fest. Die zweite Ebene verdeutlicht an ausgewählten Beispielen das Anforderungsniveau der Bildungsstandards, das ebenfalls verbindlich ist. Die dritte Ebene bietet gelungene Umsetzungsbeispiele. Sie ist nicht verbindlich und besitzt Orientierungs- und Beispielcharakter.

 

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Gibt es für die verschiedenen Schularten dieselben Bildungsstandards?

Das gegliederte Schulsystem in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Es ermöglicht im Sinne einer Schülerorientierung unterschiedliche Zugangsweisen auf die Lerninhalte. Entsprechend wurden Bildungsstandards der einzelnen Schularten entwickelt. Diese Bildungsstandards legen zusammen mit den Niveaukonkretisierungen ein angemessenes schularttypisches Erwartungsniveau fest und schärfen damit das Profil der jeweiligen Schulart. Sie fordern personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen ein. Darüber hinaus beinhalten sie ein Kerncurriculum, das die relevanten Bildungsinhalte im Sinne eines Grundwortschatzes des einzelnen Faches bzw. Fächerverbundes beschreibt. Diese Bildungsstandards mit Kerncurricula werden durch ein Schulcurriculum zum jeweils schulischen Bildungsplan ausgebaut.

In ihrer Gesamtheit ersetzen Kern- und Schulcurriculum seit 2004 die bestehenden Bildungspläne schrittweise.

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Was sind Niveaukonkretisierungen?

Die Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen werden ergänzt durch Niveaukonkretisierungen, die deren Anforderungsniveau beschreiben. Sie stellen eine Orientierungshilfe für das weitere Verständnis und die Erschließung der in den Bildungsstandards festgelegten und beabsichtigten Anforderungsniveaus dar und haben verbindlichen Charakter. Die Niveaukonkretisierungen sind in drei Bereiche gegliedert:

1. Bezug
Zunächst wird der Bezug zu den Bildungsstandards des jeweiligen Faches, Fächerverbundes oder themenorientierten Projektes hergestellt. Zum besseren Verständnis werden hierzu entsprechende Formulierungen aus den Leitgedanken zum Kompetenzerwerb sowie den Darstellungen zu den Kompetenzen und Inhalten unmittelbar zitiert beziehungsweise es wird darauf verwiesen.

2. Problemstellung
In einem weiteren Schritt werden exemplarisch Problemstellungen (eventuell ergänzt um Materialien) vorgelegt, die schriftlich und/oder handelnd (Experiment, Referat, fachpraktische Arbeit unter anderen) bearbeitet werden sollen.

3. Niveaubeschreibung

Abschließend wird in drei Niveaustufen der Erwartungshorizont aufgezeigt und im Hinblick auf die Bildungsstandards erläutert.

Niveaukonkretisierungen bieten aufgrund ihrer Struktur die Möglichkeit, das Anforderungsniveau der Bildungsstandards im Hinblick auf die Vermittlung im Unterricht darzustellen und zu verdeutlichen. Hierdurch wird das von den Schülerinnen und Schülern erwartete Niveau in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt und für die Lehrkräfte verbindlich konkretisiert. Die Formulierungen der Problemstellungen zielen auf ein für die jeweilige Schulart angemessenes Anspruchsniveau. Die Niveaubeschreibungen bilden dieses mit Hilfe einer dreistufigen Bandbreite ab. Deshalb sind die Niveaukonkretisierungen als verbindlicher Teil zum Verständnis der Bildungsstandards heranzuziehen, aber keinesfalls als Aufgabenstellungen für Test- und Prüfungsverfahren zu verstehen.

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Was ist unter einer Kontingentstundentafel zu verstehen?

Kontingentstundentafeln weisen die Gesamtzahl der Stunden für ein Fach oder einen Fächerverbund aus. Schulen können hierdurch gemäß den jeweiligen Erfordernissen in eigener Verantwortung die Verteilung der Stunden über die gesamte Schulzeit festlegen und so Schwerpunkte setzen. Zwei Drittel der bereit gestellten Unterrichtszeit werden für die Vermittlung des Kerncurriculums verwendet; ein weiteres Drittel steht für die Umsetzung des Schulcurriculums zur Verfügung.

Zur Kontingentstundentafel

Grundschule

Hauptschule und Werkrealschule

Realschule

Gymnasium

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Was bedeutet der Begriff Evaluation?

Evaluation bezeichnet eine systematische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. In der Schule bedeutet Evaluation die Bestimmung, Bewertung und Beurteilung der Prozesse und der Ergebnisse des Unterrichts. Mit den Bildungsstandards erhalten die Schulen ein Instrumentarium für die Bewertung der Ergebnisse der schulischen Arbeit und eine Orientierung für die Qualitätskontrolle am Ende eines Bildungsabschnitts. Auf diese Weise werden die Nachhaltigkeit von Bildung gewährleistet und gleichzeitig die Anschlussfähigkeit für den weiteren Bildungs- und Berufsweg gesichert.

Mit den neuen Bildungsplänen geht eine deutliche Ausweitung der Eigenständigkeit und damit der Qualitätsverantwortung der einzelnen Schulen einher. Gestaltungsmöglichkeiten und Freiheiten auf der einen Seite korrespondieren mit einer konsequenten Rechenschaftslegung und Qualitätssicherung auf der anderen Seite. Selbst- und Fremdevaluation bedingen einander und dienen einer empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort. Eine wirkungsvolle Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht ist ohne eine fundierte Qualitätsüberprüfung nicht möglich; Evaluation ist dabei ein unverzichtbares Instrument der Qualitätsentwicklung.

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Wie wurde die Öffentlichkeit bei der Reformarbeit beteiligt?

Diese Bildungsplanreform hat alle gesellschaftlichen Gruppen vom ersten Tag an umfassend mit dem Ziel beteiligt herauszufinden, was Schule für die heranwachsende Generation leisten soll. Schule braucht gesellschaftlichen Konsens.

Die ersten Entwürfe der neuen Bildungspläne waren der Öffentlichkeit über das Internet seit Frühjahr 2002 zugänglich und wurden in einem kontinuierlichen Diskussionsprozess weiterentwickelt und verändert. Der Bildungsrat hat den Prozess durch mehrere Beratungen begleitet. Die Anhörungsfassung gab allen Interessierten Gelegenheit, sich erneut am Entwicklungsprozess der kommenden Bildungsplangeneration zu beteiligen und zu allen Vorschlägen Stellung zu beziehen. Im Wesentlichen ging es dabei um folgende Fragen:

1. Erwerben die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Grundlagenkenntnisse, sind die inhaltlichen Kürzungen angemessen und ist der Verzicht auf überflüssige Spezialisierung gelungen?

2. Bleiben ausreichend Spielräume für handlungsorientiertes und selbstständiges Lernen?

3. Erwerben die Schülerinnen und Schüler über die Bildungsstandards und den damit intendierten Unterricht die fachlichen Kompetenzen, um diese in verschiedenen Handlungsbereichen sachgerecht bei Problemlösungen anzuwenden?

4. Ist über das fachliche Wissen und die Fachkompetenz hinaus der Erwerb von allgemeinen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen angemessen berücksichtigt?

Alle Stellungnahmen und Rückmeldungen zu den Anhörungsfassungen der Bildungspläne wurden ausgewertet und bei der Weiterabeit berücksichtigt. Alle der an den Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemein bildenden Schulen interessierten Personen und Gruppen, Institutionen und Organisationen, Unternehmen und Betriebe waren eingeladen, sich aktiv an der weiteren Modernisierung des Bildungssystems zu beteiligen und zum gesellschaftlichen Konsens über die Intentionen und Zielsetzungen der Bildungsarbeit beizutragen.

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Wie wird das Erreichen der Bildungsstandards überprüft und gesichert?

Die zentral gestellten Abschlussprüfungen werden beibehalten und auf dem Hintergrund neuer didaktisch-methodischer Konzeptionen weiterentwickelt. Die zentralen Prüfungen beziehen sich auf das Kerncurriculum eines Faches oder Fächerverbundes. Abschlussprüfungen kontrollieren  also das Erreichen von Bildungsstandards und belegen, dass die vermittelten Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern sicher beherrscht werden.

Die Eigenständigkeit der Schulen muss auch im Zusammenhang mit diesen Prüfungen sowie der Evaluation von Unterricht und Schülerleistung gesehen werden. Was den Kompetenzerwerb betrifft, können die Bildungsstandards nur im Zusammenspiel von Kern- und Schulcurriculum erreicht werden. Demnach muss sich - über die Abschlussprüfungen hinaus - die Qualitätsüberprüfung im Rahmen der Selbst- und Fremdevalution insgesamt auf die im Kern- und Schulcurriculum erworbenen Kompetenzen beziehen. Diagnose- und Vergleichsarbeiten, wie sie bereits in den zurückliegenden Schuljahren erprobt wurden, haben sich hierfür als ein geeignetes Instrument erwiesen.

Informationen zu den Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA) erhalten Sie hier.

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Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung der Bildungsplanreform angesetzt?

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde der Bildungsplan 2004 in den einzelnen Schularten und den dafür vorgesehenen Klassen sukzessive eingeführt.

Die Abschlüsse erfolgen in den einzelnen Schularten erstmalig nach dem Bildungsplan 2004: 

Grundschule im Schuljahr 2006/07

Hauptschule im Schuljahr 2007/08

Realschule im Schuljahr 2007/08

Werkrealschule im Schuljahr 2008/09

Gymnasium im Schuljahr 2011/12

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Download zum Thema

  Fragen zum Bildungsplan 2004.pdf

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Informationen zur Werkrealschule ab Schuljahr 2010/11 finden Sie hier. N E U: Bildungsplan 2010

 

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Seit dem Schuljahr 2007/08 läuft der Schulversuch für das neue Wahlfach "Literatur und Theater" in der Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums...

 

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Neuer Internetauftritt für die Berufsorientierung bzw. Berufs- und Studienorientierung an den allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg. Lesen Sie hierzu eine Kurzinformation...

 


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