Sonderschulen
Die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ist Aufgabe aller Schularten. Hierbei werden die allgemeinen Schulen von den Sonderschulen unterstützt. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot steht neben den Formen inklusiver schulischer Bildung auch ein differenziertes Angebot an Sonderschulen mit eigenständigen sonderpädagogischen Bildungsangeboten zur Verfügung.
Für eine erfolgreiche schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind somit unterschiedliche Bildungswege möglich. Im Mittelpunkt steht dabei jeweils die Sicherung und die kontinuierliche Erweiterung der Aktivitätsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bezogen auf schulische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Entscheidung über den besten Lernort wird auf der Grundlage einer umfassenden sonderpädagogischen Diagnostik und in Kooperation mit allen Beteiligten, vor allem aber den Eltern und den Schülerinnen und Schülern, getroffen.
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können alle Bildungsabschlüsse erreichen. Soweit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch spezifische Schulabschlüsse vorgesehen (Bildungsgang Förderschule, Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte). Es ist Aufgabe der Schulen, den Schülerinnen und Schülern sowohl das Erreichen der Standards des jeweiligen Bildungsgangs zu ermöglichen, als auch den Erwerb von Kompetenzen für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu sichern. Die Schulen orientieren sich deshalb an den Vorgaben der Bildungspläne der allgemeinen Schulen und an den Bildungsplänen für die entsprechenden Sonderschulen.
Die Fortschreibung der Bildungspläne für die verschiedenen Sonderschultypen hat mit der Veröffentlichung der Bildungspläne der allgemeinen Schulen zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 begonnen. Die Federführung dieser Bildungsplanarbeit liegt beim
Bereits in Kraft getreten sind der Bildungsplan für die Förderschule (2008), der Bildungsplan für die Schule für Geistigbehinderte (2009), der Bildungsplan für die Schule für Erziehungshilfe (2010) und der Bildungsplan für die Schule für Blinde und die Schule für Sehbehinderte (2011).
Lesen Sie mehr: Bildungsgänge der Sonderschulen
Sonderschultypen:
Schule für Erziehungshilfe
Schule für Geistigbehinderte
Schule für Hörgeschädigte
Schule für Kranke
Schule für Sehbehinderte
Schule für Sprachbehinderte
Förderschule

Der Bildungsplan kurz vorgestellt
Grundschule
Sonderschulen



